
Winterdienst in Trier & Luxemburg
Wenn’s rutschig wird, sind wir da
Keine Lust auf Schneeschippen um sechs Uhr morgens? Verständlich.
Sobald es draußen friert oder schneit, bist du als Eigentümer oder Verwalter verantwortlich. Für den Gehweg, die Einfahrt, den Parkplatz. Ganz egal, ob du gerade Kaffee aufsetzt oder nicht mal vor Ort bist.
Und ehrlich: Wer hat schon Lust, mitten im Berufsverkehr mit der Schippe durch den Matsch zu stapfen?
Wir übernehmen das für dich. Frühzeitig. Gründlich. Verlässlich. Ohne großes Gerede.
Was wir konkret machen

Schneeräumen und Streuen
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Gehwege, Einfahrten, Stellplätze. Alles, was glatt werden kann.
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Wir streuen mit Sinn. Nicht einfach überall Salz drüber.
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Wir reagieren, wenn es nötig ist. Auch spontan. Auch mehrfach am Tag.

Verkehrssicherheit
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Wir helfen dir, deiner Pflicht nachzukommen.
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Kontrollgänge und Nachstreuen? Gehören dazu.
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Wir planen sinnvoll. Damit du nicht jede Nacht auf den Wetterbericht starren musst.
Warum wir?
Weil wir nicht drumrum reden
Zuverlässig & pünktlich
Wir sorgen frühzeitig für sichere Wege
Flexibel & effizient
Schnell vor Ort bei plötzlichem Schneefall.
Gesetzeskonform
Erfüllung aller Räum- & Streupflichten
Umweltbewusst
Einsatz von umweltschonenden Streumitteln nach Bedarf.
Häufig gestellte Fragen zum Winterdienst
Wie teuer ist ein Winterdienst?
Die Kosten für den Winterdienst variieren je nach Größe der zu betreuenden Fläche, der benötigten Einsatzhäufigkeit und den aktuellen Witterungsbedingungen. Besonders in schneereichen Wintern kann eine spontane Beauftragung teuer werden, weshalb sich ein Winterdienstvertrag lohnt. Sie profitieren von einer garantierten Einsatzplanung, festen Kostenstrukturen und maximaler Sicherheit für Ihre Immobilie. Darüber hinaus übernehmen wir nicht nur das Schneeräumen, sondern auch präventive Maßnahmen, um gefährliche Glättebildung frühzeitig zu verhindern. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und lassen Sie sich ein maßgeschneidertes Angebot erstellen!
Winterdienst – was muss ich als Eigentümer oder Mieter machen?
Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Gehwege und Zufahrten von Schnee und Eis zu befreien, um die Sicherheit für Fußgänger und Fahrzeuge zu gewährleisten. In Mietshäusern kann diese Pflicht entweder beim Vermieter oder, je nach Mietvertrag, bei den Mietern liegen. Eine unzureichende Schneeräumung kann nicht nur zu gefährlichen Stürzen führen, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen und Schadensersatzansprüchen.
Mit einem professionellen Winterdienstvertrag entfallen diese Sorgen: Wir übernehmen zuverlässig das rechtzeitige Räumen, Streuen und Kontrollieren Ihrer Flächen – selbst bei plötzlich eintretendem Wintereinbruch. So sind Sie rechtlich abgesichert und können sich entspannt zurücklehnen, während wir für maximale Verkehrssicherheit sorgen.
Wann muss der Winterdienst erfolgen?
Die gesetzliche Streu- und Räumpflicht gilt in der Regel zwischen 7:00 und 20:00 Uhr (werktags), kann jedoch je nach Kommune abweichen. Besonders in den frühen Morgenstunden und am Abend besteht eine erhöhte Unfallgefahr durch gefrierenden Schnee oder überfrierende Nässe.
Daher ist es wichtig, nicht nur einmalig zu räumen und zu streuen, sondern je nach Witterungslage mehrmals zu kontrollieren und nachzubessern. Ein effektiver Winterdienst setzt auf eine präventive Strategie, bei der frühzeitig gestreut wird, um das Anfrieren von Schnee zu verhindern. Dadurch bleibt der Untergrund griffig und das Risiko von Glätteunfällen wird erheblich reduziert.
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Kontakt – und jetzt? Einfach melden.
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